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PRO JUSTIZ e. V.

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Dokumentenarchiv

Inhaltsverzeichnis:

 

Dokumente

 Pressekonferenz im Presseclub München am 26.2.2004

Zurück in die Regionalliga: Wird das Bayerische Oberste Landesgericht einer symbolischen Sparpolitik geopfert?

Zu diesem Thema veranstaltete der Verein im  Presseclub München e.V eine sehr gut besuchte Pressekonferenz, die von den Medienvertretern mit großem Interesse aufgenommen wurde. Die teilnehmenden Journalisten erhielten eine kurze schriftliche Ausarbeitung über Aufgaben, Arbeitsweise und Bedeutung des Obersten Landesgericht. Ein mündlich vorgetragenes, einleitendes Statement des Vereins zu dem Gesetzgebungsvorhaben der Staatsregierung sowie zahlreiche Fragen und Diskussionsbeiträge führten zu einem regen Gedankenaustausch, der in der Folge in Presse, Rundfunk und Fernsehen eine umfangreiche kritische Berichterstattung über das Vorhaben der Staatsregierung auslöste.

 Das einleitende Statement des Vereins finden Sie hier.               

 

 

Eingabe deutscher Oberlandesgerichtspräsidenten 
an den Bayerischen Landtag vom19.4.2004

 

Die Ankündigung der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in der Tagespresse ebenso wie in den juristischen Fachpublikationen in ganz Deutschland grosses Aufsehen erregt und eine unübersehbare Zahl von Eingaben an den Ministerpräsidenten und an den Bayerischen Landtag ausgelöst. Zu den Petenten zählten alle ehemaligen Bayerischen Justizminister, der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, viele weitere herausragende Juristen, zahlreiche Hochschullehrer, angesehene Unternehmer und eine Vielzahl engagierter Bürger.

Besonders eindrucksvoll war die nachfolgend wiedergegebene Petition, die 21 ehemalige Präsidenten von außerbayerischen Oberlandesgerichten auf Anregung des Präsidenten des Deutschen Juristentages an den Bayerischen Landtag richteten:

 (eine Petition, mit der 21 ehemalige Präsidenten von außerbayerischen Oberlandesgerichten auf Anregung des Präsidenten des Deutschen Juristentages an den Bayerischen Landtag appellierten, das BayObLG in seinem Bestand und in seinen Zuständigkeiten unangetastet zu lassen. Die bundesdeutsche Justiz schulde dem Freistaat Bayern Dank für den Bestand dieses Gerichts. Seine Aufhebung bedeutete eine Einbuße an Rechtsqualität, eine Minderung des Rechtsschutzes und einen Verlust deutscher Rechtskultur. Es sei schwer vorstellbar, dass gerade der Freistaat Bayern, der in der Vergangenheit so oft und so erfolgreich für die Einhaltung dieser Werte eingetreten sei, diese Linie nur unter dem Druck gegenwärtiger Sparzwänge verlassen könnte.

Den vollständigen Text der Eingabe finden sie hier.

   

Anhörung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags am 6.5.2004:

Zukunft des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Die Ankündigung der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ohne vorherige Anhörung der Gerichte, Rechtsanwälte, Notare und anderer Betroffener veranlasste den Rechtsausschuss des Landtags, anhand eines Fragenkatalogs eine Expertenanhörung zur Zukunft des Gerichts durchzuführen.

Als Experten waren geladen:

1. Peter Gummer, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts München
2. Dr. Roland Helgerth, Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Obersten Landesgericht München  
3. Maria Vavra, Vorsitzende des Richterrats beim Bayerischen Obersten Landesgerichts München  
4. Dr. Jürgen F. Ernst, Ehrenpräsident der RAK München, Vorsitzender des Vereins der Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts e.V.  
5. Edda Huther, Präsidentin des OLG München  
6. Dr. Stefan Franke, Präsident des OLG Nürnberg
7. Michael Meisenberg, Präsident des OLG Bamberg
8. Herr Gero Debusmann, Präsident des OLG Hamm
9. Walter Dury, Präsident des OLG Zweibrücken
10. MDirig Werner Klotz, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz 
11. OStA Horst Böhm, Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Bayern e.V 
12. Konrad Kruis, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. 
13. Dr. Hans-Jochen Vogel, Bundesjustizminister a.D.  

Schriftliche Stellungnahmen zu dem Fragenkatalog hatten eingereicht:
- der Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts,
- der Generalstaatsanwalt bei  dem Bayerischen Obersten Landesgericht,
- der Bayerische Richterverein e.V.,
- der Verein Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts e.V.

Die Stellungnahmen sind dem Wortprotokoll als Anlagen 1 – 4 beigefügt

Alle Experten – ausgenommen der Amtschef des Staatsministeriums der Justiz – sprachen sich gegen die von der Staatsregierung angekündigte Abschaffung des Obersten Landesgerichts aus.

Der Präsident des OLG Hamm hob aus der Sicht eines großen Oberlandesgerichts mit ca. 9,5 Millionen Gerichtseingesessenen hervor, das Bayerische Oberste Landesgericht habe aufgrund der Qualität seiner Rechtsprechung gewissermaßen eine Leuchtturmfunktion im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es sei der „kleine BGH“, auf den bei der Lösung einer schwierigen und streitigen Rechtsfrage als erstes der Blick gerichtet werde. Ähnlich äußerte sich der Präsident des OLG Zweibrücken. Auch sein Gericht frage sich in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zunächst immer: Was hat das „Bayerische Oberste“ entschieden? Danach orientiere man sich neu oder schließe sich an.

Das vollständige Wortprotokoll einschließlich Anlagen finden Sie hier.

 

 

Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 9.10.2004:

Rettet Bayerns Rechtskultur

Vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Auflösung des Obersten Landesgerichts appellierte der Verein im Namen seiner zahlreichen Mitglieder  in einer an den Bayerischen Landtag, nicht die Axt an eine der bedeutendsten Einrichtungen des Freistaats Bayern zu legen. Neben dem Verein hatten 29 prominente Juristen aus allen Teilen Deutschlands die Anzeige in der Süddeutschen Zeitung unterzeichnet, die mit  den Worten schließt: „Rechtsbewusstsein und Gerechtigkeit fordern, dass Gerechtigkeit und Ansehen der Dritten Gewalt in Bayern nicht geopfert werden.

Den vollständigen Text der Anzeige und die Namen der Unterzeichner finden Sie hier.  

Schreiben an die Fraktionen des 
Bayerischen Landtags vom 2.2.2006
:

Auswirkungen der Zuständigkeitsverlagerungen

 

In dem Schreiben bittet der Verein die im Landtag vertretenen Parteien, die Auswirkungen der Zuständigkeitsverlagerung vom BayObLG auf den BGH und die Oberlandesgerichte zu prüfen, die rechtspolitische Grundsatzfrage der Zuständigkeit für landesrechtlich geprägte Revisionen in Zivilsachen aufzugreifen und die praktischen Auswirkungen der Auflösung des Obersten Landesgerichts auf die Qualität der Rechtssprechung zu klären.

Den vollständigen Text des Schreibens finden Sie hier.

 

Stellungnahme des Vereins vom 15.5.2007 
zum Grundsatzprogramm der CSU

 

Der  im Jahre 2007 auf der Webseite der CSU veröffentlichte Entwurf eines neuen Grundsatzprogramms veranlasste den Verein, der CSU-Landesleitung, dem Vorsitzenden der Grundsatzkommission und Rechtpolitikern der CSU-Fraktion eine Stellungnahme zu den rechtspolitischen Ausführungen im Abschnitt „Rechtsstaat – Voraussetzung der Freiheit“ zu übermitteln. Der Verein regte an, die elementare Bedeutung einer leistungsfähigen, am Gerechtigkeitspostulat orientierten Gerichtsbarkeit für Wirtschaft, Kultur und soziale Sicherheit zu betonen, Reformvorhaben im Bereich der Justiz nicht nach Rentabilitätsmaßstäben der Wirtschaft zu beurteilen und im Grundsatzprogramm auf konkrete Aussagen zu einzelnen aktuellen, aber umstrittenen Gesetzesvorhaben zu verzichten.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Die am 28.9.2007 beschlossene endgültige Fassung des Grundsatzprogramms trägt den vom Verein vorgetragenen Überlegungen unter der Überschrift „Stärkung des Rechtsstaats und der Justiz“ weitgehend Rechnung.

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 9.11.2007

Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

 

Am 9.11.2007 brachte die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Antrag mit dem Ziel der Wiedererrichtung des BayObLG ein (LT-Drs. 15/9285). Der Landtag wurde aufgefordert zu beschließen

  1. Der Landtag bedauert die mit Gesetz vom 25.10.2004 beschlossene Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht.

  2. Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Wiedererrichtung eines BayObLG und einer Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht vorzulegen.

Die Begründung des Antrags finden Sie hier.

Die Aussprache im Plenum des Landtags und die anschließende Abstimmung fanden am 8.4.2008 statt; der Antrag wurde gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei einer Enthaltung abgelehnt.

Einzelheiten der Aussprache finden Sie auf den Seiten 8660 – 8664 des Plenarprotokolls 15/119 vom 8.4.2008 hier.  

 

 

Nachruf auf unser Vorstandsmitglied

Dr. Mathilde Berghofer-Weichner

 

Wir trauern um Frau Dr. Mathilde Berghofer-Weichner, Bayerische Staatsministerin der Justiz von 1986 bis 1993 und Mitglied unseres Vorstandes seit 2004. Sie ist nach langer Krankheit am 29. Mai 2008 im Alter von 77 Jahren verstorben.

Frau Dr. Berghofer-Weichner hat ihre berufliche Laufbahn als Staatsanwältin und Richterin in der bayerischen Justiz begonnen. Aufgrund ihrer hervorragenden fachlichen Kompetenz, ihrer umfassenden Erfahrungen in der Kommunal- und Landespolitik und nicht zuletzt dank  ihres weit gespannten sozialen Engagements war sie eine der bedeutendsten Politikerinnen unserer Zeit und eine überaus erfolgreiche, bundesweit hoch angesehene Justizministerin. Frau Dr. Berghofer-Weichner wusste aus unmittelbarer Erfahrung der Kriegs- und Nachkriegszeit, dass ein Zusammenleben der Menschen in Würde und Freiheit nur auf der Grundlage des Rechts möglich ist. Ihre durch Sachkompetenz und Erfahrung, Wertorientierung und Geradlinigkeit gewonnene Autorität war die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit in der Gesetzgebung ebenso wie bei der Gestaltung und Gewährleistung einer leistungsfähigen Gerichtsbarkeit, in deren Hand es liegt, ob und wie weit es gelingt, die Idee der Gerechtigkeit im Rechtsalltag wirksam werden zu lassen.

Es hat sie deshalb tief bekümmert und empört, dass das Bayerische Oberste Landesgericht, das im ältesten und stabilsten Staat im deutschen Sprachraum den Bürgern in wichtigen Bereichen raschen und qualitätvollen Rechtsschutz geboten und weit über Bayern hinaus eine Orientierungs- und Leitfunktion entwickelt hatte, sachfremden tagespolitischen Schachzügen zum Opfer gefallen ist. Frau Dr. Berghofer-Weichner hat sich im Verein der Freunde des Obersten Landesgerichts energisch für die Erhaltung des Gerichts eingesetzt und sie war für uns bis wenige Wochen vor Ihrem Tod eine stets engagierte Mitstreiterin für eine am Gerechtigkeitspostulat orientierte Gerichtsbarkeit. Wir werden Ihre Leistungen als Bayerische Staatsministerin der Justiz und Ihren Einsatz  für die Ziele unseres Vereins stets in dankbarer Erinnerung behalten.

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Rauchverbot und Pro Justiz

Pro Justiz, für die Gerichte, die Richter, die Rechtspflege und überhaupt den Rechtsstaat! Das ist unser Motto. Wer ist gegen die Justiz und warum? Grundsätzlich, aus Überzeugung, ist niemand dagegen, wenn auch mancher meint, die Rechtsprechung sei zu umständlich und formalistisch, und Richter da und dort für faul und - je nach dem Ausgang des Verfahrens - für voreingenommen gehalten werden. Wenn also niemand grundsätzlich gegen die Justiz ist, warum treten wir für sie ein?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres hebt sich der Rauchernebel und die Sicht wird noch klarer. Denn kurzer Hand hat der Landtag ein öffentliches Rauchverbot verhängt, das auch jetzt noch außerhalb der Bierzelte angewendet wird und wohl im Übrigen bestehen bleibt, soweit es nicht eines Tages einem Verdikt wegen des Übermaßverbotes oder dem Gegrummel potentieller Wähler unterfällt. Wir sehen nun ganz deutlich, dass wir in einer Ruck-Zuck-Gesellschaft mit einer Ruck-Zuck-Politik leben (Der Ausdruck “Ruck-Zuck“ wurde im Landtag in dem hier gegebenen Zusammenhang dieser Tage gebraucht). Dann muss sich auch der Gesetzgeber nicht mit einer Prognose und den Tatsachengrundlagen weiter aufhalten. Auch die Gesetzesinitiatoren müssen dies nicht. Ein Gesetz ist nicht verfassungswidrig, wenn es die beste Regelung verfehlt. Und jedes Volk hat den Gesetzgeber, den es verdient. Ruck-Zuck-Gesetzgebung passt nämlich in eine Zeit, in der nicht mehr die ordnende Wirkung eines Gesetzes vorrangig ist, sondern die Darstellung entschlossenen Handelns in den Medien.

Der Schreiber dieser Zeilen ist Nichtraucher und vermisst nicht den Rauch in öffentlichen Räumen. Er hält es gleichwohl für ein anspruchsvolles Unterfangen, das bei uns seit fünfhundert Jahren inkulturierte Tabakrauchen einzuschränken. Trotz unserer Erkenntnisse von der Schädlichkeit und trotz der Rückendeckung durch Brüssel!

Doch, was hat dies mit unserem Verein zu tun? Die Antwort lautet: Die Ruck-Zuck-Gesellschaft mit Ihrer Ruck-Zuck-Politik findet vorzugsweise auch in der Justiz ihre Opfer. Lang erwogene, auch gegenläufige Zwecke und Zusammenhänge, die die Neuordnung von Recht und Organisation schwer machen und in langwierige Diskussionen verweisen, sind ihr unbekannt; es verführt der Gedanke, von außen einzugreifen und auf einen Streich alles neu und einfacher zu machen. Mit der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch den selben Landtag und angeführt fast von den selben Personen hat sich diese Versuchung im Justizbereich exemplarisch verwirklicht: Ein traditionsreiches Gericht mit einer deutschlandweiten Vorreiterfunktion, die den Outsidern freilich nicht einsichtig war, ist dahin. Der Verlust ist nicht zu ersetzen. In dem wir daran erinnern, mahnen wir, fordern einen verständnisvollen Umgang mit der Justiz ein und kämpfen dafür.

Konrad Kruis, Bundesverfassungsrichter a. D,
Mitglied des erweiterten Vorstands Pro Justiz

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 Vom Rechtswegestaat zum Rechtsverweigerungsstaat?

Es ist noch gar nicht lange her seit das deutsche Rechtssystem, das in der Tat ansehnliche Möglichkeiten zur Verfolgung und Verteidigung individueller Rechte bietet, als Rechtswegestaat, als El Dorado für Querulanten ins Gerede geriet.

Inzwischen aber schlägt das Pendel in die andere Richtung aus: Massive Beschränkungen von Berufung und Revision im Zivilprozess, die zunehmende Ersetzung der Kollegialgerichte durch den Einzelrichter, die weitgehende Abschaffung des Widerspruchs im Verwaltungsverfahren – um nur einige Beispiele zu nennen – haben den Rechtsweg enger, kürzer und für den rechtsuchenden Bürger schwieriger gemacht.

Einen weiteren tiefen Schnitt in unser bisheriges Rechtsschutzsystem unternimmt der Bundesgesetzgeber mit dem am 27. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht wird abgeschafft und durch eine an enge Voraussetzungen geknüpfte Zulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ersetzt, die durch einen dort zugelassenen Anwalt eingelegt werden muß, aber in einem vereinfachten Beschlussverfahren zurückgewiesen werden kann.

Während dem Bürger bisher in Vormundschaftssachen, Betreuungssachen, Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Vereins- und Handelsregistersachen ein einfacher, kostengünstiger, schneller und nach Auffassung aller Sachkundigen effektiver Rechtsschutz zur Verfügung stand, wird er jetzt zwecks „Harmonisierung“ in das Prokrustesbett des zivilprozessualen Instanzenzuges gepresst – ohne vorherige Evaluierung der bisherigen Praxis und ohne kritische Überprüfung der erst seit wenigen Jahren geltenden Beschränkungen der Rechtsmittel im Zivilprozess. Kaum ein Wort wird darüber verloren, wie die zusätzliche Belastung der Oberlandesgerichte durch die Zuweisung der Erstbeschwerde und die zusätzliche Belastung des Bundesgerichtshofs durch die Rechtsbeschwerde bewältigt werden sollen. Die dafür notwendigen Richterstellen wird es nicht geben - Wählerstimmen sind nur mit den zweifellos notwendigen Milliarden für Wissenschaft und Bildung,  nicht aber mit Personalausgaben in der Justiz zu gewinnen.

Fazit: Trotz einiger in letzter Minute erreichter Verbesserungen, vor allem für Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, bringt die Reform insgesamt eine drastische Verschlechterung des Rechtsschutzes. Die Einzelfallgerechtigkeit wird unerträglich eingeschränkt, denn die meisten Fälle haben nicht den Hauch einer Chance das Nadelöhr zum Bundesgerichtshof zu passieren.

Die Posse zum Trauerspiel: So ganz nebenbei – keiner hat es bis jetzt gemerkt – wurde schon im Personenstandsrechtsreformgesetz von 2007 die obligatorische Zivilehe abgeschafft. Ist ja ohnehin Privatsache. Statt Unterhalt, Zugewinn- und  Versorgungsausgleich kann man schließlich auch Sozialhilfe beantragen. Und wenn jemand wirklich Religion cool findet – es gibt so viele Religionsgemeinschaften, da findet doch jeder was Passendes.

Dr. Gerhard Herbst, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a.D.,
Mitglied des erweiterten Vorstands Pro Justiz

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