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PRO JUSTIZ e. V.

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Aktuelles:

Frühere Aktivitäten und Presseerklärungen finden Sie im Archiv

 

 

Im Einzelnen:

Einladung zur Podiumsdiskussion
“Sicherheit im Gerichtsgebäude”

Dienstag, 27. März 2012 - 18.00 Uhr c.t.
Künstlerhaus -Clubetage 
[Eingang Maxburgstraße] 
Lenbachplatz 8, 80333 München 

Moderation: Michael Dudek, Rechtsanwalt und Vorsitzender Pro Justiz e.V.

Diskussionsteilnehmer: 

Dr. Thomas Dickert, Ministerialdirigent, Bayerisches Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Walter Groß, Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg und Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins
Konrad Kruis, Bundesverfassungsrichter a. D.; 
Joachim Schwarzenau, RA u. Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer München; 
Wolfgang Simper, VorsRi OLG München, 
Andrea Titz, Abteilungsleiterin Oberstaatsanwältin, StA München II, 
Uwe Vater, Justizhauptwachtmeister, Amtsgericht München

Aktueller Anlass für diese Veranstaltung war der tragische Tod eines jungen Kollegen am 11.Januar 2012 im Amtsgericht Dachau. Pro Justiz forderte damals, rasche Konsequenzen für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden, vgl. unseren damaligen Beitrag.

Lesen Sie zu der Problematik auch den Einführungsbeitrag von Richter am BVerfG a. D. Konrad Kruis hier.

 

Deutscher Anwaltverein gegen Schließung von Gerichten

Anwaltschaft wendet sich gegen die Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz

Berlin/Koblenz (DAV). In Rheinland-Pfalz wird die Zusammenlegung der beiden Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken mit der Konsequenz der Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dies ebenso entschieden ab wie der Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V. Die Schließung örtlicher Gerichte bedeutet eine Erschwerung des Zugangs zum Recht für Bürgerinnen und Bürger und entlastet die Justizhaushalte nicht. Eine Studie aus Niedersachen belegt, dass gerade kleinere Gerichtsstandorte besonders effizient und effektiv arbeiten.

Bürgernahe Justiz hat auch etwas mit der räumlichen Erreichbarkeit der Gerichte zu tun“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Das deutsche Rechtssystem nehme auch im internationalen Vergleich eine herausragende Stellung ein. Dazu gehöre auch die Erreichbarkeit der Gerichte. Dass solch eine Schließung den Justizhaushalt in einem Umfang entlasten könnte, der die Inkaufnahme der Nachteile rechtfertigt, sei nicht belegt. „Wenn man sparen will, sollte man den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ausweiten“, so Ewer weiter.

Der DAV appelliert an die durch das Land eingesetzte Kommission, die Vorschläge für eine Reform unterbreiten soll, auf die Schließung zu verzichten. Die Schließung örtlicher Gerichte schwächt überdies den regionalen Wirtschaftsstandort und ist damit kontraproduktiv.  

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Beitrag Dr. Herbst vom 29.08.2011 (MAV-Mitteilungen Oktober 2011,28) 

Gerichte als Spielball der Politik – Gerichtsorganisation nach  Gutsherrenart

 

Der Verfasser kritisiert den ohne Beteiligung der Justiz beschlossenen Plan zur Auflösung des OLG Koblenz und stellt die Frage, ob und inwieweit die Justiz selbst, insbesondere die Verfassungsgerichte, willkürliche Eingriffe in die Gerichtsorganisation abwehren können. Einen wichtigen Beitrag hierzu sieht er in dem Aufsatz von Roth, Die Gerichtsorganisation in der Rechtssprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Bay VBl. 211, 97.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier. 

 

Aufsatz von Prof. Dr. Herbert Roth vom 15.2.2011 

Das Gerichtsorganisationsrecht in der Rechtsprechung des BayVerfGH

(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Richard-Boorberg-Verlages)

Der Verfasser hält im Gegensatz zu der eingehend dargestellten Rechtsprechung des BayVerfGH bei Eingriffen in die Gerichtsorganisation aus justizfremden Motiven einen „sachlich vertretbaren Grund von einigem Gewicht“ nicht für ausreichend. Er fordert einen schärferen Maßstab, nämlich „schwerwiegende oder stichhaltige Gründe“ und beanstandet, dass man „eine sachfremde Motivation des Gesetzgebers jeglicher Überprüfung entzieht, wenn sich der Regelung nachträglich irgendein Sachgrund unterlegen lässt“.  

Den vollständigen Text der Veröffentlichung können Sie hier nachlesen.

 

 

Vortrag Dr. Mosthaf und Groß am 27.9.2011 zum Thema:

Besetzung hoher Richterämter durch Ministerrat und Koalitionsausschuss 
Geht es auch besser?

Herr Walter Groß, Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg: 
Kurze Einführung zum Thema mit Umriss des bayerischen Modells zur Richteramtsbesetzung

Herr Dr. Oliver Mosthaf, Direktor des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt:
Referat zum Thema "Präsidialratsmodell – Personalauswahl und Beförderungssystem in der baden-württembergischen Justiz als Alternative"

Walter Groß, Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg und Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins führte in das Thema ein, erläuterte die derzeitige bayerische Praxis und kritisierte die der Beschlussfassung im Ministerrat vorgeschalteten politischen Verhandlungen der Regierungsparteien im Koalitionsausschuss.

Dr. Oliver Mosthaf, Direktor des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt sprach zum Thema „Präsidialratsmodell – Personalauswahl und Beförderungssystem in der baden-württembergischen Justiz als Alternative“. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Einschaltung eines paritätisch mit Richtern und Landtagsabgeordneten besetzten Einigungsausschusses bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Präsidialrat und Justizminister bestens bewährt habe. Wenn der Minister einem Gegenvorschlag des Präsidialrats nicht zustimme, entscheide der Einigungsausschuss mit Zweidrittelmehrheit, keine Gruppe habe daher ein Übergewicht über die andere. Der Einigungsausschuss werde nur sehr selten angerufen. Schon aus diesem Grunde bestehe – anders als bei ganz oder teilweise politisch besetzten Richterwahlausschüssen – keine Gelegenheit zu politisch motivierten Absprachen.

Die anschließende Diskussion bezog die von den Verbänden der Richterschaft entwickelten Vorschläge zur Selbstverwaltung der Justiz (siehe unten) ein und erbrachte viel Zustimmung zu dem vom Referenten vorgestellten baden-württembergischen Modell.

Wir hoffen, den Text des Vortrags demnächst hier einstellen zu können. 


Position des Deutschen Richterbundes

Emailnachricht dazu an Pro Justiz

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Stellungnahme zur geplanten Auflösung 

des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31.5.2011

In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen die Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Landesverbände  im DAV Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie der Bayerische Richterverein die im Koalitionsvertrag für Reinland-Pfalz vereinbarte Auflösung des OLG Koblenz als neuerlichen Anschlag auf die Gewaltenteilung.

 

Gemeinsame Erklärung:

 

Ein neuerlicher Anschlag auf die Gewaltenteilung!

 

Die neue rheinland-pfälzische Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck plant die Auflösung / Herabstufung des OLG Koblenz, so vereinbart im Koalitionsvertrag, Seite 84.

Dies stellt einen weiteren massiven Eingriff in die Justiz dar, direkt vergleichbar mit der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Ministerpräsident  Stoiber. Durchaus zu sehen in der Linie der Zusammenlegung von Justizministerien mit anderen Staatsbehörden und damit einem weiteren Anschlag auf das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.

 

Wir fordern die Erhaltung der beiden Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz (Koblenz und Zweibrücken), damit Bürgernähe und Sicherung der Qualität in der Justiz und der Gewaltenteilung.

 

Wir unterstützen den Protest aller, die am 13. Mai 2011 nach Bekanntwerden der Pläne spontan zu Tausenden auf der Straße gegen diese Maßnahme demonstriert haben.

 

Die gemeinsame Erklärung wird unterstützt von der Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), den Landesverbänden im DAV Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg - Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland – Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen und dem Bayerischen Richterverein.

 

Nähere Information: Rheinzeitung 
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Mitgliederversammlung am 28.3.2011

Der Vorsitzende berichtete über die Entwicklung und die Aktivitäten des Vereins, insbesondere über die  Gespräche mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags, über die Kontakte mit weiteren Verbänden, die für eine Gruppenmitgliedschaft in Betracht kommen, und über den Stand der Vorbereitungen für die Verleihung eines Promotionspreises. Die Mitgliederzahl ist mit 587 unverändert geblieben.

Zum Protokoll der Mitgliederversammlung

Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion zum Thema 

 

Selbstverwaltung der Justiz?

statt. Es diskutierten:          
                                               RiAG (waR) Walter Groß
                                               Vorsitzender Bayerischer Richterverein e.V.

                                               Ministerialdirigent Peter Küspert
                                               Leiter der Personalabteilung,
                                               Bayerisches Ministerium für Justiz und
                                               für Verbraucherschutz

                                               Präsident BayObLG a.D. Dr. Gerhard Herbst
                                               Mitglied des erw. Vorstands Pro Justiz e.V.

                                               RA Robert Frank Reitzenstein
                                               Vizepräsident Bayerischer Anwaltverband e.V.

Moderation:               
                                                RA Michael Dudek
                                              
Die Frage nach einem Reformbedarf in Sachen Justizverwaltung wurde von den meisten Diskussionsteilnehmern bejaht, weil die Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive und der Druck zur Rationalisierung zugenommen hätten, während die Justizministerien eine leistungsfähige Justiz immer weniger gewährleisten könnten. Umstritten blieb die sachgerechte Ausgestaltung einer neuen, aus der Einbindung in die Exekutive herausgelösten Selbstverwaltung, insbesondere die Frage, ob ihr oberster Repräsentant dem Parlament oder paritätisch mit Richtern und Parlamentariern besetzen Ausschüssen verantwortlich sein soll.

Der Vertreter des Justizministeriums verneinte einen Reformbedarf, weil die Leistungsfähigkeit der Justiz trotz mancher Defizite keineswegs schlechter, ondern besser geworden sei. Schon jetzt verwalte sich die Justiz weitgehend selbst. Personalentscheidungen seien maßgebend durch die Vorschläge der Gerichtspräsidenten und des Präsidialrats geprägt. Anders als bei einer Übertragung dieser Entscheidungen auf Ausschüsse bestehe im derzeitigen System keine Gefahr einer parteipolitischer Instrumentalisierung

Den wesentlichen Inhalt der Diskussionsbeiträge können Sie hier nachlesen. 

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Vortrag Prof. Dr. Hirsch am 4.10.2010

Vertrauen in die Justiz - Vertrauen zu den Richtern?

Am Montag, den 4.Oktober 2010, sprach  Prof. Dr. Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofes a. D. und Richter am EuGH a. D. zum Thema: Vertrauen in die Justiz - Vertrauen zu den Richtern?

Eine der wichtigsten Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates ist das Vertrauen in die Justiz. Dazu gehört neben einer intakten Justizstruktur vor allem das Vertrauen in die Integrität der Richter und aller anderen Vertreter der Justiz. Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass das Vertrauen in den Richter nicht allein von der perfekten Beherrschung der Rechtstechnik und der Subsumtionslogik abhängig ist, sondern auch von seiner Persönlichkeit, die subjektiven Einflüssen, Weltanschauungen, Ideologien, unbewussten Wertprämissen und neuerdings auch einem betriebswirtschaftlichen, die Statistik anbetenden Führungs- und Leistungsdenken widerstehen soll.

Der Referent hat freundlicherweise die Thematik wie folgt zusammengefasst:

„Umfragen belegen, dass die Justiz kein unbeschränktes Vertrauen (mehr) genießt. Analysiert man diesen Befund, zeigt sich, dass zwischen Vertrauen in die Institution und Vertrauen in die Richter zu unterscheiden ist. Vertrauen in die Institution entsteht und besteht, wenn für die Dritte Gewalt bestimmte institutionelle, strukturelle, organisatorische, prozedurale und persönliche Voraussetzungen gegeben sind (Bindung des Richters an Gesetz und Recht, institutionelle und persönliche Unabhängigkeit der Richter, gesetzlicher Richter, Richterprivileg, effektiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit). Dies ist in Deutschland ohne Zweifel der Fall, auch wenn etwa bei der Richterauswahl und -beförderung Systeme mit weniger politischem Einfluss vorzuziehen wären. Nach unserem Richterbild exekutiert der Richter nicht nur das Gesetz, sondern trägt neben dem Gesetzgeber eigene Verantwortung für die Bewahrung und Durchsetzung des Rechtsstaates. Deshalb ist nicht nur das geschriebene Recht Quelle des gesprochenen Rechts, sondern auch die Person des Richters. Einfallstor für das Vorverständnis des Richters ist seine Verpflichtung, Gesetze auszulegen und das Recht fortzubilden. Ist die Leugnung der Tatsache, dass das Vorverständnis des Richters das Ergebnis seiner Rechtsfindung beeinflussen kann, die „Lebenslüge Nummer eins der Richter“? Ist das sog. Subsumtionsdogma, dass die Objektivität des Richters Voraussetzung für die Richtigkeit seiner Entscheidung ist, zutreffend, oder bedingt die Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, nicht gerade den Einfluss der Subjektivität des Richters auf sein Urteil? Wenn wir das Subsumtionsdogma als Irrlehre entlarven, was sind dann die notwendigen Korrektive, um die Subjektivierung und Irrationalität (und damit die Unberechenbarkeit) der Rechtsprechung zu verhindern und das Primat des Gesetzes sicherzustellen?“

Den vollständigen Text finden Sie hier.

 

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Mitgliederversammlung und Vortrag am 22.6.2010

Der Vorsitzende berichtet über die Vortragsveranstaltungen, über die Bemühungen des Vereins um parteiübergreifende Gespräche bei grundlegende Fragen der Gerichtsorganisation, über die positive Entwicklung der Webseite des Vereins und weitere Aktivitäten.

Es folgte die Neuwahl des Vorstandes.

Zum vollständigen Protokoll der Mitgliederversammlung 

anschließend:

  Vortrag von Prof. Dr. Paul Kirchhof am 22.6.2010

Das Verhältnis von Rechtsprechung und Verwaltung

             - Zusammenklang und Dissonanzen

Pro Justiz e.V. setzte in Zusammenarbeit mit dem Münchener Anwaltverein e.V. seine erfolgreiche Vortragsveranstaltung zu aktuellen rechtspolitischen  Themen fort. Die von Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Vortrag vom 18.11.2008 kritisierte Praxis der Vorratsdatenspeicherung wurde bekanntlich vom Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 gestoppt. Das von Prof. Abel in seinem Vortrag vom 24.3.2009 dringend geforderte Auskunftsrecht der Verbraucher bei ihrer Bonitätsbewertung im Geschäftsleben (Scoring) ist durch die am 01.04.2010 in Kraft getretene Bundesdatenschutznovelle geschaffen worden.

Ausgangspunkt für seinen Vortrag war die seit Jahren andauernde Kontroverse um die Nichtanwendungserlasse des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich nicht genehmer Entscheidungen des Bundesfinanzhofes.

               

Hintergrundinformation zu diesem Vortrag im Aufsatz von Dr. Keltsch zu den "Nichtanwendungserlassen".

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Vortrag Prof. Dr. Dres h.c. Arnold Picot am 25.11.2009: 

Regulierung für öffentliche Güter und Wettbewerb in Netzindustrien – eine wirtschafts- und rechtspolitische Herausforderung

Netzindustrien sind leitungs- oder netzgebundene Unternehmen wie Gas- und Stromerzeuger, Post, Eisenbahn und Telekommunikation. Praktisch alle Bürger sind daher in den unterschiedlichsten Lebensbereichen Kunden von Netzunternehmen. Wegen der enormen Kosten der erforderlichen Netzwerke entsteht in diesen Branchen nicht ohne weiteres ein Wettbewerb, der die Kunden vor einer Ausbeutung durch die Netzbetreiber schützt. Die deshalb erforderliche Regulierung ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Sie sichert und fördert Wettbewerb, kontrolliert Produkte und Preise, ermöglicht Mitbewerbern den Zugang zu den Netzen. Beispiele sind die Nutzung des staatlichen Schienennetzes durch Privatbahnen  und die Vergabe von Zugangslizenzen im Telekommunikationsbereich. Jeder Kunde der sich durch einen Netzanbieter in seinen Interessen verletzt sieht, kann sich unmittelbar an die Bundesnetzagentur wenden.

Es liegt auf der Hand, dass unzufriedene Kunden auf mehr Regulierung drängen, während die Netzunternehmen freie Marktwirtschaft fordern und vor Planwirtschaft  warnen.  Prof. Dr. Picot – Vorsitzender des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen  bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation – erläuterte in seinem Vortrag die Problematik und zeigte auf, wie die unvermeidlichen Interessenkonflikte entschärft werden können.

Lesen Sie zur  Einführung in das Thema den Beitrag von Dr. Keltsch               

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Mitgliederversammlung am 27.10.2009
und Vortrag von Prof. Dr. Heintschel-Heinegg:

Gesetzgeberische Grenzgänge im Strafrecht

Der Vorsitzende berichtet über die positive Entwicklung der Webseite des Vereins, über die gut besuchten Vortragsveranstaltungen, und über die Gespräche mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags aufgrund eines vom Verein erarbeiteten Diskussionspapiers über mögliche Konzepte zur Wiedererrichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts. Er begrüßt den vom Verein finanzierten den Neudruck des Sammelwerks „Das Bayerische Oberste Landesgericht – Geschichte und Gegenwart“ und weist darauf hin, dass das Buch ebenso wie die Geschichte der Staatsanwaltschaft auf der Webseite des Vereins zum Herunterladen verfügbar ist.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Nach Abschluss der Mitgliederversammlung berichtet Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg kritisch über gesetzgeberische Vorhaben im Strafrecht.

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Vortrag Prof. Dr. Abel am 24.03.2009: 

Das elektronische Messinstrument Scoring – Segen oder Fluch für die Gesellschaft?

 

Im Geschäftsleben ist es heute allgemein üblich, mit computergestützten Scoringsystemen das Bonitäts-, Erkrankungs-, Unfallrisiko usf. bei der Geschäftsanbahnung zu messen und damit die guten von den schlechten, d.h. den riskanten Kunden zu selektieren. Bei schlechten  Prognosen werden die Kunden entweder ganz ausgeschlossen oder bei der Entgeltfeststellung mit sog. Mali bestraft, die guten Kunden werden dagegen mit Boni belohnt. Rechtsstaatlich äußerst bedenklich ist es, dass die Kunden beim Scoring auf die Festlegung der Grenze, von der ihre Einstufung als guter oder schlechter Kunde abhängt, keinerlei Einfluss haben. Es besteht noch nicht einmal ein Anspruch auf Offenlegung des Rechenverfahrens, das ihre Selektion vornimmt.

Das Thema „Scoring“ betrifft jeden Bürger, der als Kunde von Versicherungen, Banken und anderen Unternehmen die entsprechenden Verträge schliessen will. Als vollautomatisiertes Prognose- und Selektionsinstrument im Wirtschaftsalltag wirft das Scoring eine Fülle ungelöster rechtlicher Probleme auf. Prof. Dr. Abel hat sich mit der Problematik als Spezialist für Datenschutz im Wirtschaftsrecht eingehend auseinandergesetzt.

Lesen Sie zur  Einführung in das Thema Scoring den Beitrag von Dr. Keltsch vom März 2009, MAV-Mitt. März 2009, S.20  

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Pro Justiz am 04.02.2009: 
Ein neues Bayerisches Oberstes Landesgericht? 
Überlegungen und Thesen zur Eigenständigkeit der bayerischen Justiz

 

Auf der Grundlage der Resolution der Mitgliederversammlung 2008 zur Wiedererrichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts erarbeitete der Verein Pro Justiz nach der Landtagswahl 2008 ein Diskussionspapier zur Wiedererrichtung einer Obersten Gerichtsinstanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die von Vorstandmitgliedern des Vereins gegenüber den Rechtspolitikern aller Fraktionen auch mündlich erläuterten Überlegungen fanden großes Interesse und stießen vielfach auf die Bereitschaft, die Vorschläge des Vereins in geeigneter Weise interfraktionell weiter zu entwickeln. Dies scheiterte dann allerdings daran, dass sich der Arbeitskreis Juristen der CSU aufgrund einer Stellungnahme des Justizministeriums sich gegen eine weitere Verfolgung des Vorhabens aussprach.

Den vollständigen Text des Diskussionspapiers finden Sie hier.

 

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