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JUSTIZ e. V. |
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Frühere Aktivitäten und Presseerklärungen finden Sie im Archiv
Im Einzelnen: Einladung zur Podiumsdiskussion Dienstag, 27. März 2012 - 18.00 Uhr c.t. Moderation: Michael Dudek, Rechtsanwalt
und Vorsitzender Pro Justiz e.V. Diskussionsteilnehmer: Dr. Thomas Dickert, Ministerialdirigent,
Bayerisches Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Aktueller Anlass für diese Veranstaltung war der tragische Tod eines jungen Kollegen am 11.Januar 2012 im Amtsgericht Dachau. Pro Justiz forderte damals, rasche Konsequenzen für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden, vgl. unseren damaligen Beitrag. Lesen Sie zu der Problematik auch den Einführungsbeitrag von Richter am BVerfG a. D. Konrad Kruis hier.
Deutscher Anwaltverein
gegen Schließung von Gerichten Anwaltschaft
wendet sich gegen die Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz Berlin/Koblenz (DAV). In
Rheinland-Pfalz wird die Zusammenlegung der beiden Oberlandesgerichte Koblenz
und Zweibrücken mit der Konsequenz der Schließung des Oberlandesgerichts
Koblenz diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dies ebenso
entschieden ab wie der Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V. Die Schließung örtlicher
Gerichte bedeutet eine Erschwerung des Zugangs zum Recht für Bürgerinnen und Bürger
und entlastet die Justizhaushalte nicht. Eine Studie aus Niedersachen belegt,
dass gerade kleinere Gerichtsstandorte besonders effizient und effektiv
arbeiten.
Beitrag Dr. Herbst vom 29.08.2011 (MAV-Mitteilungen Oktober 2011,28) Gerichte
als Spielball der Politik – Gerichtsorganisation nach
Gutsherrenart Der Verfasser kritisiert
den ohne Beteiligung der Justiz beschlossenen Plan zur Auflösung des OLG
Koblenz und stellt die Frage, ob und inwieweit die Justiz selbst, insbesondere
die Verfassungsgerichte, willkürliche Eingriffe in die Gerichtsorganisation
abwehren können. Einen wichtigen Beitrag hierzu sieht er in dem Aufsatz von
Roth, Die Gerichtsorganisation in der Rechtssprechung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs, Bay VBl. 211, 97.
Aufsatz von Prof. Dr. Herbert Roth vom 15.2.2011
Das Gerichtsorganisationsrecht in der Rechtsprechung des BayVerfGH
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors und des
Richard-Boorberg-Verlages) Den vollständigen Text der Veröffentlichung können Sie hier nachlesen.
Vortrag Dr. Mosthaf und Groß am 27.9.2011 zum Thema: Besetzung hoher
Richterämter durch Ministerrat und Koalitionsausschuss Herr Walter Groß, Vizepräsident des
Amtsgerichts Nürnberg: Herr Dr. Oliver Mosthaf, Direktor
des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt: Walter Groß, Vizepräsident des Amtsgerichts Nürnberg und Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins führte in das Thema ein, erläuterte die derzeitige bayerische Praxis und kritisierte die der Beschlussfassung im Ministerrat vorgeschalteten politischen Verhandlungen der Regierungsparteien im Koalitionsausschuss. Dr. Oliver Mosthaf, Direktor des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt sprach zum Thema „Präsidialratsmodell – Personalauswahl und Beförderungssystem in der baden-württembergischen Justiz als Alternative“. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Einschaltung eines paritätisch mit Richtern und Landtagsabgeordneten besetzten Einigungsausschusses bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Präsidialrat und Justizminister bestens bewährt habe. Wenn der Minister einem Gegenvorschlag des Präsidialrats nicht zustimme, entscheide der Einigungsausschuss mit Zweidrittelmehrheit, keine Gruppe habe daher ein Übergewicht über die andere. Der Einigungsausschuss werde nur sehr selten angerufen. Schon aus diesem Grunde bestehe – anders als bei ganz oder teilweise politisch besetzten Richterwahlausschüssen – keine Gelegenheit zu politisch motivierten Absprachen. Die anschließende Diskussion bezog die von den Verbänden der Richterschaft entwickelten Vorschläge zur Selbstverwaltung der Justiz (siehe unten) ein und erbrachte viel Zustimmung zu dem vom Referenten vorgestellten baden-württembergischen Modell. Wir hoffen, den Text des Vortrags demnächst hier einstellen zu können.
Emailnachricht dazu an Pro Justiz
Stellungnahme zur geplanten Auflösung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 31.5.2011 In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen die Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Landesverbände im DAV Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie der Bayerische Richterverein die im Koalitionsvertrag für Reinland-Pfalz vereinbarte Auflösung des OLG Koblenz als neuerlichen Anschlag auf die Gewaltenteilung.
Gemeinsame Erklärung:
Ein neuerlicher Anschlag auf die Gewaltenteilung! Die
neue rheinland-pfälzische Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck
plant die Auflösung / Herabstufung des OLG Koblenz, so vereinbart im
Koalitionsvertrag, Seite 84. Dies
stellt einen weiteren massiven Eingriff in die Justiz dar, direkt vergleichbar
mit der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Ministerpräsident
Stoiber. Durchaus zu sehen in der Linie der Zusammenlegung von
Justizministerien mit anderen Staatsbehörden und damit einem weiteren Anschlag
auf das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Wir
fordern die Erhaltung der beiden Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz (Koblenz
und Zweibrücken), damit Bürgernähe und Sicherung der Qualität in der Justiz
und der Gewaltenteilung. Wir unterstützen den Protest aller, die am 13. Mai 2011 nach Bekanntwerden der Pläne spontan zu Tausenden auf der Straße gegen diese Maßnahme demonstriert haben.
Die gemeinsame Erklärung
wird unterstützt von der Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins
(DAV), den Landesverbänden im DAV Bayern,
Bremen, Hessen, Mecklenburg - Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland – Pfalz,
Saarland, Sachsen und Thüringen und dem
Bayerischen Richterverein.
Nähere
Information: Rheinzeitung Mitgliederversammlung am 28.3.2011 Der Vorsitzende berichtete
über die Entwicklung und die Aktivitäten des Vereins, insbesondere über die
Gespräche mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bayerischen
Landtags, über die Kontakte mit weiteren Verbänden, die für eine
Gruppenmitgliedschaft in Betracht kommen, und über den Stand der Vorbereitungen
für die Verleihung eines Promotionspreises. Die Mitgliederzahl ist mit 587
unverändert geblieben. Zum Protokoll der Mitgliederversammlung Im Anschluss fand eine Podiumsdiskussion zum Thema
statt.
Es diskutierten: Den wesentlichen Inhalt der Diskussionsbeiträge können Sie hier nachlesen.
Vortrag Prof. Dr. Hirsch am 4.10.2010 Vertrauen in die Justiz - Vertrauen zu den Richtern? Am Montag, den 4.Oktober 2010, sprach Prof. Dr. Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofes a. D. und Richter am EuGH a. D. zum Thema: Vertrauen in die Justiz - Vertrauen zu den Richtern? Eine der wichtigsten
Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates ist das Vertrauen in die Justiz.
Dazu gehört neben einer intakten Justizstruktur vor allem das Vertrauen in die
Integrität der Richter und aller anderen Vertreter der Justiz. Weitgehend
Einigkeit besteht darüber, dass das Vertrauen in den Richter nicht allein von
der perfekten Beherrschung der Rechtstechnik und der Subsumtionslogik abhängig
ist, sondern auch von seiner Persönlichkeit, die subjektiven Einflüssen,
Weltanschauungen, Ideologien, unbewussten Wertprämissen und neuerdings auch
einem betriebswirtschaftlichen, die Statistik anbetenden Führungs- und
Leistungsdenken widerstehen soll. „Umfragen
belegen, dass die Justiz kein unbeschränktes Vertrauen (mehr) genießt.
Analysiert man diesen Befund, zeigt sich, dass zwischen Vertrauen in die
Institution und Vertrauen in die Richter zu unterscheiden ist. Vertrauen in die
Institution entsteht und besteht, wenn für die Dritte Gewalt bestimmte
institutionelle, strukturelle, organisatorische, prozedurale und persönliche
Voraussetzungen gegeben sind (Bindung des Richters an Gesetz und Recht,
institutionelle und persönliche Unabhängigkeit der Richter, gesetzlicher
Richter, Richterprivileg, effektiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit). Dies ist
in Deutschland ohne Zweifel der Fall, auch wenn etwa bei der Richterauswahl und
-beförderung Systeme mit weniger politischem Einfluss vorzuziehen wären. Nach
unserem Richterbild exekutiert der Richter nicht nur das Gesetz, sondern trägt
neben dem Gesetzgeber eigene Verantwortung für die Bewahrung und Durchsetzung
des Rechtsstaates. Deshalb ist nicht nur das geschriebene Recht Quelle des
gesprochenen Rechts, sondern auch die Person des Richters. Einfallstor für das
Vorverständnis des Richters ist seine Verpflichtung, Gesetze auszulegen und das
Recht fortzubilden. Ist die Leugnung der Tatsache, dass das Vorverständnis des
Richters das Ergebnis seiner Rechtsfindung beeinflussen kann, die „Lebenslüge
Nummer eins der Richter“? Ist das sog. Subsumtionsdogma, dass die Objektivität
des Richters Voraussetzung für die Richtigkeit seiner Entscheidung ist,
zutreffend, oder bedingt die Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen zu
entscheiden, nicht gerade den Einfluss der Subjektivität des Richters auf sein
Urteil? Wenn wir das Subsumtionsdogma als Irrlehre entlarven, was sind dann die
notwendigen Korrektive, um die Subjektivierung und Irrationalität (und damit
die Unberechenbarkeit) der Rechtsprechung zu verhindern und das Primat des
Gesetzes sicherzustellen?“ Den vollständigen Text finden Sie hier.
Mitgliederversammlung und Vortrag am 22.6.2010 Der
Vorsitzende berichtet über die Vortragsveranstaltungen, über die Bemühungen
des Vereins um parteiübergreifende Gespräche bei grundlegende Fragen der
Gerichtsorganisation, über die positive Entwicklung der Webseite des Vereins
und weitere Aktivitäten. Es
folgte die Neuwahl des Vorstandes. Zum vollständigen Protokoll der Mitgliederversammlung anschließend: Vortrag von Prof. Dr. Paul Kirchhof am 22.6.2010 Das Verhältnis
von Rechtsprechung und Verwaltung - Zusammenklang und Dissonanzen Pro
Justiz e.V. setzte in Zusammenarbeit mit dem Münchener Anwaltverein e.V. seine
erfolgreiche Vortragsveranstaltung zu aktuellen rechtspolitischen
Themen fort. Die von Frau Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Vortrag vom 18.11.2008 kritisierte Praxis
der Vorratsdatenspeicherung wurde bekanntlich vom Bundesverfassungsgericht am
02.03.2010 gestoppt. Das von Prof. Abel in seinem Vortrag vom 24.3.2009 dringend
geforderte Auskunftsrecht der Verbraucher bei ihrer Bonitätsbewertung im Geschäftsleben
(Scoring) ist durch die am 01.04.2010 in Kraft getretene
Bundesdatenschutznovelle geschaffen worden. Ausgangspunkt
für seinen Vortrag war die seit Jahren andauernde Kontroverse um die
Nichtanwendungserlasse des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich nicht
genehmer Entscheidungen des Bundesfinanzhofes.
Vortrag Prof. Dr. Dres h.c. Arnold Picot am 25.11.2009: Regulierung
für öffentliche Güter und Wettbewerb in Netzindustrien – eine wirtschafts-
und rechtspolitische Herausforderung Es
liegt auf der Hand, dass unzufriedene Kunden auf mehr Regulierung drängen, während
die Netzunternehmen freie Marktwirtschaft fordern und vor Planwirtschaft warnen.
Prof. Dr. Picot –
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen
bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation – erläuterte in
seinem Vortrag die Problematik und zeigte auf, wie die unvermeidlichen
Interessenkonflikte entschärft werden können. Lesen
Sie zur Einführung in das Thema
den Beitrag von Dr. Keltsch
Mitgliederversammlung am
27.10.2009 Gesetzgeberische Grenzgänge im Strafrecht Der Vorsitzende berichtet über die positive Entwicklung der Webseite des Vereins, über die gut besuchten Vortragsveranstaltungen, und über die Gespräche mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags aufgrund eines vom Verein erarbeiteten Diskussionspapiers über mögliche Konzepte zur Wiedererrichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts. Er begrüßt den vom Verein finanzierten den Neudruck des Sammelwerks „Das Bayerische Oberste Landesgericht – Geschichte und Gegenwart“ und weist darauf hin, dass das Buch ebenso wie die Geschichte der Staatsanwaltschaft auf der Webseite des Vereins zum Herunterladen verfügbar ist. Das Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie hier. Nach Abschluss der Mitgliederversammlung berichtet Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg kritisch über gesetzgeberische Vorhaben im Strafrecht.
Vortrag Prof. Dr. Abel am 24.03.2009: Das
elektronische Messinstrument Scoring – Segen oder Fluch für die Gesellschaft? Im
Geschäftsleben ist es heute allgemein üblich, mit computergestützten
Scoringsystemen das Bonitäts-, Erkrankungs-, Unfallrisiko usf. bei der Geschäftsanbahnung
zu messen und damit die guten von den schlechten, d.h. den riskanten Kunden zu
selektieren. Bei schlechten Prognosen
werden die Kunden entweder ganz ausgeschlossen oder bei der Entgeltfeststellung
mit sog. Mali bestraft, die guten Kunden werden dagegen mit Boni belohnt.
Rechtsstaatlich äußerst bedenklich ist es, dass die Kunden beim Scoring auf
die Festlegung der Grenze, von der ihre Einstufung als guter oder schlechter
Kunde abhängt, keinerlei Einfluss haben. Es besteht noch nicht einmal ein
Anspruch auf Offenlegung des Rechenverfahrens, das ihre Selektion vornimmt. Das
Thema „Scoring“ betrifft jeden Bürger, der als Kunde von Versicherungen,
Banken und anderen Unternehmen die entsprechenden Verträge schliessen will. Als
vollautomatisiertes Prognose- und Selektionsinstrument im Wirtschaftsalltag
wirft das Scoring eine Fülle ungelöster rechtlicher Probleme auf. Prof. Dr.
Abel hat sich mit der Problematik als Spezialist für Datenschutz im
Wirtschaftsrecht eingehend auseinandergesetzt.
Pro
Justiz am 04.02.2009: Auf der Grundlage der Resolution der Mitgliederversammlung 2008 zur Wiedererrichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts erarbeitete der Verein Pro Justiz nach der Landtagswahl 2008 ein Diskussionspapier zur Wiedererrichtung einer Obersten Gerichtsinstanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die von Vorstandmitgliedern des Vereins gegenüber den Rechtspolitikern aller Fraktionen auch mündlich erläuterten Überlegungen fanden großes Interesse und stießen vielfach auf die Bereitschaft, die Vorschläge des Vereins in geeigneter Weise interfraktionell weiter zu entwickeln. Dies scheiterte dann allerdings daran, dass sich der Arbeitskreis Juristen der CSU aufgrund einer Stellungnahme des Justizministeriums sich gegen eine weitere Verfolgung des Vorhabens aussprach. Den vollständigen Text des Diskussionspapiers finden Sie hier.
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