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Geschichte des Bayerischen Obersten
Landesgerichtes
Das Bayerische Oberste
Landesgericht zählt zu den ältesten gerichtlichen Institutionen in
Deutschland.
Seine Geschichte beginnt am
17. April 1625 mit der Gründung des Revisoriums durch Kurfürst
Maximilian I. Am 16. Mai 1620 hatte Kaiser Ferdinand ll. Bayern das
"privilegium de non appellando illimitatum", verliehen. Damit
erhielt Bayern für sein gesamtes Territorium seine höchste und
ausschließliche Rechtsprechungsgewalt zurück. Das Revisorium trat in
Bayern an die Stelle des Reichskammergerichts und entschied als
letzte gerichtliche Instanz über das neugeschaffene Rechtsmittel des
"beneficium revisionis".
Nach Gründung des
Königreichs Bayern trat 1809 an Stelle des Revisoriums als letzte
Instanz in Zivil- und Peinlichen Rechtsfällen das
Oberappellationsgericht in München.
Die Gründung des Deutschen
Reiches und die Einführung der Reichsjustizgesetze in Bayern
bedingten eine Änderung der Gerichtsverfassung. Das bayerische
Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 23.2.1879 hob
deshalb den obersten Gerichtshof auf und errichtete gleichzeitig das
Oberste Landesgericht, das als Revisionsinstanz für Zivilsachen
zuständig war.
Mit Inkrafttreten des BGB am
1.1.1900 ging die Zuständigkeit für einen Großteil der Zivilsachen
auf das Reichsgericht über. Dafür erhielt das Bayerische Oberste
Landesgericht die Zuständigkeit für die Revisionen in
Strafsachen.
Die
Nationalsozialisten lösten das Bayerische Oberste Landesgericht mit
Wirkung vom 1.4.1935 auf.
Nach dem Zusammenbruch des
Dritten Reiches wurde es durch Gesetz Nr. 124 vom 11. Mai 1948 mit
Wirkung vom 1. Juli 1948 wieder errichtet.
Der Bayerische Landtag
beschloss am 20.10.2004 die Auflösung des Gerichts mit Wirkung zum
1.7.2006. Seine Aufgaben gehen auf das Oberlandesgericht München
(Zivilsachen aus ganz Bayern, Strafsachen aus dem OLG-Bezirk
München), auf das Oberlandesgericht Bamberg (Strafsachen aus dessen
Bezirk und Bußgeldsachen aus ganz Bayern) soie auf das
Oberlandesgericht Nürnberg (Strafsachen aus dessen Bezirk) über. Ab
1.1.2005 neu eingehende Verfahren werden schon nach diesem
Zuständigkeitsschema verteilt.
Nähere Informationen
zur Geschichte des Bayerischen Obersten Landesgerichts finden Sie
in:
Das Bayerische
Oberste Landesgericht, Geschichte und
Gegenwart, herausgegeben von Gerhard Herbst, München 1993,
C.H.Beck´sche Verlagsbuchhandlung, ISBN
3-406-37537-5 |