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IIII
PRO
JUSTIZ e. V. |
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Wie es zum Verein Pro Justiz - Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts - kam:
1625 gründete Kurfürst Maximilian das damals Revisiorium genannte Bayerische Oberste Landesgericht. Es bestand bis zum Dritten Reich und wurde 1935 von den Nazis aufgelöst, 1948 auf Vorschlag der Ministerpräsidenten Dr. Hoegner und Dr. Ehard vom Bayerischen Landtag wieder gegründet (Eine detaillierte Geschichte finden Sie hier). Zu dieser Institution sagten die Politiker:
Auf diese Ankündigung hin gründete sich am 15.12.2003 der Verein der Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( Presseerklärung und Gründungsakt).
Durch das Gesetz zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.Oktober 2004 (Bay GVBl. 2004, 400) wurde das Gericht mit Wirkung vom 1.7.2006, die Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht mit Wirkung vom 1.1.2005 aufgelöst. Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich eine Vielzahl namhafter Juristen in Deutscjhland, darunter alle OLG-Präsidenten, gegen die Auflösung ausgesprochen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts beschloss der Verein, gegen dieses Gesetz mit der Popularklage vorzugehen (s. Presseerklärung).
Die am 3.2.2005 erhobene Popularklage wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 29.9.2005 zurückgewiesen. Die Konsequenzen der Auflösung beleuchtete der Verein in seinem Schreiben an die Fraktionen des Bayerischen Landtags vom 2.2.2006 und in seiner Presseerklärung vom 30.6.2006.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.3.2007 benannte sich der Verein neu in: Pro Justiz - Freunde des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Das Bayerische Oberste Landesgericht war bis zu seiner Auflösung am 30.6.2006 ein wichtiger Garant einer unabhängigen Justiz und wertvoll für den Freistaat Bayern und für die Rechtsprechung in der gesamten Bundesrepublik. Dieses Gericht in moderner, zeitgemäßer Form wieder ins Leben zu rufen, die von der Bundesgesetzgebung eingeräumten Möglichkeiten der Landesjustiz auszuschöpfen und darüber hinaus ganz allgemein eine Gerichtsbarkeit zu garantieren, die den verfassungsmäßigen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz einlösen kann, ist unser Ziel.
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