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PRO
JUSTIZ e. V. |
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Das
elektronische Messinstrument Scoring - Segen oder Fluch für die Gesellschaft? Die
erfolgreiche Reihe der Diskussionsveranstaltungen von Pro Justiz e.V. in
Zusammenarbeit mit dem Münchener Anwaltverein e.V.
wurde 2009 mit interessanten Vorträgen fortgesetzt. Zur
Auftaktveranstaltung 2009 luden die beiden Veranstalter gemeinsam mit der Münchener
Juristischen Gesellschaft e.V. zu einem Vortrag von Prof. Dr. Ralf-Bernd Abel
ein, zu dessen Spezialgebiet Datenschutz im Wirtschaftsrecht gehört. Sein Thema
Scoring betrifft jeden von uns. Als vollautomatisiertes Prognose- und
Selektionsinstrument im Wirtschaftsalltag wirft das Scoring eine Fülle ungelöster
rechtlicher Probleme auf. Einführung
in das Thema Scoring Was
ist Scoring? Fragen wir einen Wirtschaftsfachmann, so wird er uns antworten: ein
statistisches Managementwerkzeug, mit dem Leistungskennzahlen für die Bewertung
von Dienstleistungen und Produkten bis hin zu der eines ganzen Betriebes
ermittelt werden. Er wird uns hierbei auf die sogenannte Balanced Score Card
verweisen. Wenden
wir uns verwirrt durch so viel Wirtschaftschinesisch hilfesuchend an das Duden-Wörterbuch
der New Economy, finden wir unter dem eingedeutschten Stichwort „scoren“
eine etwas leichter verständliche Erklärung: „[zu englisch: to score =
Punkte erzielen oder punkten] Normalerweise scort man bei Computerspielen, wo
jeder Treffer Punkte einbringt. Wer am besten scort, hat gewonnen...“. Scoring
ist danach ein Mittel, bei strategischen Spielen den sog. Winner zu ermitteln.
Um die beiden scheinbar unterschiedlichen Erklärungen auf einen Nenner zu
bringen, ziehen wir schließlich noch das dtv Wörterbuch zur Psychologie zu
Rate. Zum Stichwort „score“ heißt es dort lapidar: „ Aus dem Englischen
übernommene Bezeichnung für den zahlenmäßigen Ausdruck einer Leistung (auch
Schulnote) im Experiment oder Test (Synonym: Maßzahl)“. Das
Scoring ist daher eine statistische Methode, mit deren Hilfe Personen, Gegenstände
oder Ereignisse, d.h. Einzelfälle mit bestimmten, jedoch untereinander
kontinuierlich variierenden Eigenschaften in eine quantitative Rangordnung
(englisch: ranking) gebracht und bewertet werden können (Statistikkurve,
Punktetabelle). Wird das wahrscheinliche Verhalten von Eigenschaften über einen
gewissen Zeitraum beobachtet und bewertet, spricht man von Prognose. Da es sich
hierbei um ein Wahrscheinlichkeitsurteil über eine Menge von Fällen handelt,
ist keine sichere Aussage darüber möglich, wie sich ein Einzelfall aus der
Menge verhalten wird, d.h. ob etwa eine bestimmte Sache früher oder später
kaputt gehen wird Im
Geschäftsleben ist es heute allgemein üblich, mit computergestützten
Scoringsystemen das Bonitäts-, Erkrankungs-, Unfallrisiko usf. bei der Geschäftsanbahnung
zu messen und damit die guten von den schlechten, d.h. den riskanten Kunden zu
selektieren. Bei schlechten Prognosen
werden die Kunden entweder ganz ausgeschlossen oder bei der Entgeltfeststellung
mit sog. Mali bestraft, die guten Kunden werden dagegen mit Boni belohnt.
Rechtsstaatlich äußerst bedenklich ist es, dass die Kunden beim Scoring auf
die Festlegung der Grenze, von der ihre Einstufung als guter oder schlechter
Kunde abhängt, keinerlei Einfluss haben, nicht einmal durch ihr Verhalten. Es
besteht noch nicht einmal ein Anspruch auf Offenlegung des Rechenverfahrens, das
ihre Selektion vornimmt. Die Durchsetzung einer Ausnahmebehandlung ist kaum möglich.
Die Grenzziehung zwischen guten und schlechten Kunden ergibt sich nicht aus
einer Berechnung, sondern sie ist nur ein subjektives und daher unsicheres
Werturteil aufgrund einer Schätzung (englisch: rating). Wo die Grenzlinie vom
Unternehmer gezogen wird, hängt von seiner Risikobereitschaft ab. Wie
fehlerhaft Ratingurteile sein können, zeigt das weltweite Versagen der
Ratingagenturen im Finanzdienstleistungssektor. Die Ratingagenturen waren
bekanntlich nicht in der Lage, die Erfolgsaussichten der Finanzprodukte
(Wertpapiere) richtig zu prognostizieren. Das Ergebnis ist die globale
Finanzkrise. Die Unternehmer erheben entweder selbst Kundendaten und ermitteln
mit statistischen Methoden die wahrscheinlichen Risiken oder sie kaufen sich in
der Regel von sog. Marktforschungsunternehmen (Researcher) Risikoprofile samt
Computerprogrammen. Die mit Hilfe von Fragebogen gewonnenen Kundendaten werden
in den Computer eingespeist, das Scoringprogramm selektiert sodann automatisch
den Kunden nach seiner Güte. Eine tiefergehende Einzeluntersuchung findet nur
selten statt. Während
das Scoring für die Unternehmerschaft nur Vorteile zu bieten scheint:
- Minimierung unternehmerischer Risiken
- Kostenreduktion
- Vereinfachung der Geschäftsprozesse bei der Geschäftsanbahnung
- Optimierung der Werbung nach dem Muster
eines Gewinnspiels,
stehen
für den Kunden erhebliche Nachteile im Vordergrund:
- Behandlung als statistische Größe
- Schematisierung der autonomen Person zum typisierten Fall
- Degradierung der Person zu einem
nach operativen Regeln zu behandelnden Element
in einem technischen System Von den Kulturwissenschaftlern wird das Scoring daher zu Recht bei den Sozialtechnologien (Social Engineering) eingeordnet. Da
heute noch keine allgemeine Zertifizierungspflicht für Scoringprogramme
besteht, kann der Kunde nie sicher sein, ob er nicht nach willkürlichen
Kriterien gescort wird. Einen Anspruch auf Überprüfung des Scoreverfahrens hat
der Kunde derzeit nicht. Der
Gesetzgeber hat erkannt, dass der bestehende Rechtszustand höchst
unbefriedigend ist. Er hat daher einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des
Bundesdatenschutzgesetzes eingebracht, durch den die Anwendung korrekter
Scoringverfahren vorgeschrieben wird. Der Kunde soll zudem einen
Auskunftsanspruch gegenüber dem Scoringanwender erhalten. Der Gesetzentwurf hat
einen Sturm der Entrüstung in der Wirtschaft hervorgerufen. Dr.
Jürgen Keltsch |