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IIII
PRO
JUSTIZ e. V. |
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Einführung
in das Thema: Am
15. Februar 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen den dritten
Nichtanwendungserlass dieser Legislaturperiode veröffentlicht und damit eine
steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofes gesperrt. Die
Vorgängerregierungen haben zwar bereits das Mittel der Nichtanwendungserlasse,
für die es keine gesetzliche Regelung, sondern lediglich eine
Verwaltungsvereinbarung gibt, gelegentlich genutzt. Auffällig ist jedoch, dass
bereits nach 111 Regierungstagen der dritte Nichtanwendungserlass ergangen ist,
obwohl im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, diese Praxis
zurückzufahren. Das
Bundesfinanzministerium verteidigt seine Praxis damit, das Ziel eines derartigen
„Nichtanwendungserlasses“, der sich auch zugunsten der Steuerpflichtigen
auswirken könne, sei es dem BFH erneut Gelegenheit zu geben, seine
Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Fall in einem neuen Verfahren zu überprüfen.
Hiergegen
wird von Kritikern eingewendet, die rechtlichen Gründe für die Nichtanwendung
einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes auf einen gleichgelagerten anderen Fall
seien vorgeschoben, der eigentliche Grund seien in aller Regel fiskalische
Interessen, der Fiskus trickse auf Kosten der Steuerpflichtigen. Der
derzeitige Präsident des Bundesfinanzhofes Dr. W. Spindler hat die Zunahme der
Nichtanwendungserlasse beklagt und ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen,
dass sie dann rechtswidrig seien, wenn sie aus fiskalischen Gründen ergingen (DStR
2007, 1061). Über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher
Verwaltungsanweisungen wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Wie
kein anderer ist der Referent als ausgewiesener Verfassungs- und Steuerrechtler
dazu berufen, die vielschichtige Problematik der Nichtanwendungserlasse zu
durchleuchten und auch der Frage nachzugehen, ob es möglicherweise in anderen
Rechtsgebieten ähnliche Dissonanzen zwischen Rechtsprechung und Verwaltung gibt
und ob solche Dissonanzen sich angesichts der von Pro Justiz allgemein beklagten
„Verbetriebswissenschaftlichung“ der Exekutive, die sich immer mehr vom ökonomischen
Kalkül leiten lasse, in Zukunft verstärken könnten. Dr.
Jürgen |