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PRO JUSTIZ e. V.

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Podiumsdiskussion 
"Sicherheit im Gerichtsgebäude"
am 27. März 2012

 

Wer sind wir?

Warum der Verein?

Worauf können Sie zählen?

Was wollen wir? 

Wie werde ich Mitglied? 

Satzung 

Vorstand

 

 

Wer sind wir?

Wir sind ein weitreichendes Netzwerk von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern, von Rechtsanwälten, Notaren, Hochschullehrern und engagierten Bürgern, die sich für eine sachgemäße Ausgestaltung der Recht sprechenden Institutionen einsetzen.

Der Anlass für unseren Zusammenschluss war 2004 die aus rein politischen und sachfremden Kalkülen betriebene Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Innerhalb weniger Monate konnte der Verein für seine Ziele 800 Mitglieder gewinnen – Juristen aus allen Teilen Deutschlands, aber auch viele Bürger aus den verschiedensten Berufen.

Mit der Abschaffung des Obersten Landesgerichts über die Köpfe der Bürger hinweg und unter bewusster Ausschaltung des Justizministeriums, der Richterschaft und aller anderen Betroffenen hat unser Gemeinwesen eine bundesweit anerkannte Institution bürgerfreundlicher und effektiver Rechtsprechung verloren. Ein derartiger Abbau von Sachkompetenz darf sich nicht wiederholen oder gar zur Gewohnheit werden!

 

Warum der Verein?

Die Justiz kann, an Recht, Gesetz und Verfahrensordnungen gebunden, die für ihre Aufgabenstellung notwendigen Arbeitsbedingungen nicht selbst mit politischem Druck erkämpfen. So gerät über die tagtäglichen politischen Verteilungskämpfe allzu leicht in Vergessenheit, dass es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist, eine allein der Gerechtigkeit verpflichtete Rechtsprechung zu gewährleisten. Die Justiz darf nicht zur Manövriermasse taktischer Kalküle werden!

Der Verein Pro Justiz leistet deshalb, wo es nottut, konstruktive Kritik sowie Argumentations- und Entscheidungshilfe. Was im politischen Raum versäumt wird – ignorierte Themen, vergessene Fragen, verweigerte Diskussionen – müssen wir als Bürger selbst anpacken und von der Rechtspolitik sachorientiertes Handeln einfordern. Denn:

Eine kraftvolle Justiz ist eine elementare Grundlage unserer staatlichen Ordnung, ohne die Wirtschaft, Kultur und soziale Sicherheit nicht gedeihen können.

 Was wollen wir?

Ziel und Zukunftsperspektive unserer Arbeit sind satzungsgemäß

·        aktuell: die Stärkung einer allein dem Recht und der Gerechtigkeit verpflichteten Gerichtsbarkeit als eigenständiger Dritter Gewalt.

·        langfristig: eine zukunftsweisende Neugestaltung der Spitze der bayerischen Justiz einschließlich des Verfassungsgerichtshofs. Es gilt, das eigenständige Profil und die Leistungsfähigkeit unserer Justiz zu festigen, das Subsidiaritätsprinzip zu verwirklichen und die bundesrechtlichen Vorgaben nach bayerischem Staatsverständnis umzusetzen.

 Worauf können Sie zählen?

Wir informieren durch Vorträge, Podiumsdiskussionen, durch Pressemitteilungen, unsere Webseite und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen. Wir bieten allen gesellschaftlichen Kräften, die an der Erhaltung eines unabhängigen Rechtswesens interessiert sind, ein Forum zum Austausch und  die Chance, ohne Denkverbote zukunftsfähige Problemlösungen zu entwerfen.

Wir fördern die wissenschaftliche Klärung rechtlicher Grundsatzfragen und wichtiger Rechtstatsachen im Bereich der Recht sprechenden Institutionen.

Wir nehmen wissenschaftlich fundiert Stellung zu justizpolitischen Vorhaben und stehen in ständigem Kontakt zu Parlamentariern, Ministerien und Verbänden.

Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen den Berufsverbänden der Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, der Rechtsanwälte und Notare, denn: Nur gemeinsam sind wir stark – für eine leistungsfähige Justiz! 

Wie werde ich Mitglied?

Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied werden. Beitrittsformulare werden auf Anforderung sofort zugesandt. Eine Verpflichtung zur Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen besteht nicht. Wir bitten aber um einen freiwilligen Mindestbeitrag in Höhe von 20 Euro pro Jahr. Höhere Bei träge oder auch einmalige Spenden sind natürlich jederzeit willkommen. Der Verein ist vom Finanzamt München als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar. Die Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen. 

 

 

Satzung

     

        Die Satzung des Vereins finden Sie hier.

 

 

Vorstand

Geschäftsführender  Vorstand

 

Vorsitzender: Rechtsanwalt Michael Dudek, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes

stv. Vorsitzender: Professor Dr. Herbert Roth

Schatzmeister: Rechtsanwalt Dr. Alexander Klein

Schriftführer: Karl-Heinz Dietzel, Präsident des Landgerichts Deggendorf a. D.

 

Erweiterter Vorstand:

Walter Groß, DirAG, Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins

Prof. Dr. Johannes Hager, LMU München

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vors. Richter am BayObLG  a. D.

Dr. Gerhard Herbst, Präsident des BayObLG a.D.

Jupp Joachimski, Vors. Richter am BayObLG a.D.

Dr. Jürgen Keltsch, Richter am BayObLg a.D.

Dr. Bernhard Knittel, Vors. Richter am OLG München

Stephan Kopp, Rechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer der RAK München

Konrad Kruis, Bundesverfassungsrichter a. D.

Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Peter Landau, LMU München

Anton Mertl, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Walter Odersky, Präsident des Bundesgerichtshofs  a. D.

Wolfgang Schaffer, Präsident des OLG Nürnberg a. D.

Michaela Schlierf, Assessorin

Wolfgang Simper, Vors. Richter am OLG München

Dr. Albert Streber, Notar  

 

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Zuletzt bearbeitet: 28.02.2012   Suchfeld am Ende der Seite

 

 

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